Kindergeld und BAföG beim US-College: Was Eltern wissen
Von Bernd Gronemann · 18. Oktober 2026
Ein Sportstipendium deckt im besten Fall Studiengebühren, Unterkunft und Essen. Eine wichtige Frage vor der Zusage lautet trotzdem: Was passiert mit dem Kindergeld, wenn Dein Kind vier Jahre in den USA studiert — und gibt es zusätzlich BAföG? Die kurze Antwort: Kindergeld kann unter den allgemeinen Voraussetzungen weiterlaufen, bei einem mehrjährigen US-Studium ist aber der Wohnsitz in Deutschland die entscheidende zusätzliche Hürde. Für einen klassischen vierjährigen Bachelor ausschließlich an einem US-College ist BAföG in der Regel nicht vorgesehen. Dieser Artikel zeigt Dir die Regeln mit Quellen — Stand Oktober 2026, für Familien mit Wohnsitz in Deutschland.
Gibt es Kindergeld, wenn mein Kind in den USA studiert?
Ja, das ist möglich. Ein Kind ab 18, das das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet hat und „für einen Beruf ausgebildet wird”, kann weiter beim Kindergeld berücksichtigt werden; ein Studium zählt dazu.1 Ein US-Stipendium ändert daran für sich genommen nichts: Während einer erstmaligen Ausbildung oder eines Erststudiums kennt das Gesetz keine Einkommensgrenze für das Kind. Erst nach deren Abschluss — etwa bei einem Master nach dem Bachelor — ist eine Erwerbstätigkeit grundsätzlich nur unschädlich, wenn sie regelmäßig höchstens 20 Stunden pro Woche umfasst; auch ein Ausbildungsdienstverhältnis oder ein Minijob schaden dann nicht.1
Der eigentliche Knackpunkt ist ein anderer: der Wohnsitz. Kinder, die weder einen Wohnsitz noch ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland, einem anderen EU-Staat oder einem EWR-Staat haben, werden beim Kindergeld grundsätzlich nicht berücksichtigt.2 Die USA gehören zu keiner dieser Gruppen. Das Kindergeld hängt also daran, ob Dein Kind trotz Studium in Amerika weiterhin einen Wohnsitz bei Euch in Deutschland hat.
Die Wohnsitz-Regel: mehr als die Hälfte der freien Zeit zu Hause
Wann ein Kind seinen Wohnsitz im Elternhaus behält, hat der Bundesfinanzhof (BFH) konkretisiert. Geht ein Kind für mehr als ein Jahr zum Studium ins Ausland, behält es den Wohnsitz bei den Eltern in der Regel nur, wenn es die elterliche Wohnung „mehr als die Hälfte der ausbildungsfreien Zeit” nutzt.3 Gerechnet wird dabei im Regelfall nicht nach Kalenderjahr, sondern nach Studienjahr.3 Kurze Besuche von zwei bis drei Wochen pro Jahr reichen bei einem mehrjährigen Auslandsstudium nach der Rechtsprechung in der Regel nicht aus. Entscheidend ist, dass Dein Kind die Wohnung tatsächlich nutzt — ein freigehaltenes Zimmer allein genügt nicht.4
Zwei Details aus der Rechtsprechung sind für Dich wichtig:
- Früher Wegfall möglich: Steht schon während des Studienjahres fest, dass Dein Kind nicht mehr als die Hälfte der freien Zeit zu Hause verbringen wird, spricht das für eine Aufgabe des Wohnsitzes bereits zu diesem Zeitpunkt — nicht erst am Ende des Jahres.3 Aufgegeben wird der Wohnsitz aber nicht, während Dein Kind gerade zu Hause wohnt, sondern erst mit der Abreise; Kindergeld gibt es noch bis zum Ende des Monats, in dem die Voraussetzungen wegfallen.5
- Übergangszeiten können mitzählen: Hat Dein Kind vorher schon im Ausland einen Freiwilligendienst oder eine andere Ausbildung gemacht und sich dort für das mehrjährige Auslandsstudium entschieden, gelten Übergangszeiten von bis zu vier Monaten als ausbildungsfreie Zeit des folgenden Studienjahres. Pausen zwischen Semestern, die sich keinem Studienjahr eindeutig zuordnen lassen, werden ebenfalls dem folgenden Studienjahr zugerechnet.5
Was das für College-Athlet:innen bedeutet
Für College-Athlet:innen kommt eine praktische Frage hinzu: Je nach Sportart, Division und Programm können Trainingsphasen, Saisonvorbereitung oder Wettkämpfe in die vorlesungsfreie Zeit fallen und Heimreisen verkürzen. Wie diese Tage bei der Wohnsitz-Frage zählen, ist nicht abschließend geklärt. Der BFH berücksichtigt bei der Frage, welche Zeit überhaupt ausbildungsfrei ist, sogenannte Anwesenheitsobliegenheiten am Studienort; als Beispiele nennt er Seminar- oder Hausarbeiten und Prüfungsvorbereitungen.4 5 Ob verpflichtendes Teamtraining oder Wettkämpfe genauso behandelt werden, hat der BFH bisher nicht entschieden.
Lasst Euch deshalb vor der Zusage den Teamkalender geben und fragt nach, welche Termine in den Ferien verpflichtend und welche freiwillig sind. Welche Fragen Du im Gespräch mit dem Coach stellen kannst, steht im Artikel Der erste Call mit dem US-College-Coach.
Eine fixe Tageszahl, ab der der Wohnsitz sicher erhalten bleibt, nennt der BFH nicht — entschieden wird im Einzelfall.3 Plant die Finanzierung deshalb so, dass sie auch ohne Kindergeld trägt.
Wenn das Kindergeld wegfällt: der Kinderfreibetrag
Fällt das Kindergeld weg, weil der Wohnsitz in Deutschland aufgegeben ist, endet die steuerliche Berücksichtigung Deines Kindes nicht automatisch. Der BFH weist darauf hin, dass dann bei der Einkommensteuer ein Kinderfreibetrag nach § 32 Abs. 6 EStG abgezogen werden kann.3 Für Kinder im Ausland gelten die Freibeträge nur, soweit sie nach den Verhältnissen des Wohnsitzstaats angemessen sind; die USA stehen in der Ländergruppeneinteilung des Bundesfinanzministeriums in der Gruppe, für die der volle Betrag gilt.10
Das ist keine monatliche Zahlung wie das Kindergeld, sondern wirkt erst über die Steuererklärung. Ob und wie stark es sich auswirkt, hängt von Eurem Einkommen ab — das sollte eine Steuerberaterin oder ein Steuerberater für Euch prüfen.
Pflicht: Änderungen der Familienkasse melden
Wer Kindergeld bezieht, ist gesetzlich verpflichtet, Änderungen, die für den Anspruch wichtig sind, „unverzüglich der zuständigen Familienkasse mitzuteilen”.6 Der Beginn eines Studiums in den USA gehört dazu — wartet also nicht auf eine Nachfrage der Familienkasse.
Praktisch heißt das: Meldet den Auslandsaufenthalt aktiv und dokumentiert für jedes Studienjahr, wann Euer Kind in Deutschland war und dort gewohnt hat — Flugbuchungen und Bordkarten helfen beim Nachweis der Aufenthalte. Die Familienkasse prüft den Wohnsitz anhand der tatsächlichen Verhältnisse, nicht anhand Eurer Absichten.4
Was neben dem Kindergeld noch an Kosten auf Euch zukommt — Visum, Versicherung, Flüge, Tests —, zeigt der Kosten-Guide. Die Visumsgebühren im Detail findest Du im Artikel zum F-1-Visum.
BAföG für ein Studium in den USA: Was geht und was nicht
Beim BAföG kommt es darauf an, wie das Studium aufgebaut ist. Ein vollständiges Studium an einer ausländischen Hochschule fördert das BAföG regulär in der EU und der Schweiz.7 Für die USA gibt es im Wesentlichen drei Wege:
- Auslandsabschnitt aus einem deutschen Studium: Gefördert wird grundsätzlich bis zu einem Jahr.8 Ist der Aufenthalt für die Ausbildung von besonderer Bedeutung und die US-Hochschule einer deutschen Hochschule gleichwertig, kann die Förderung um bis zu drei weitere Semester verlängert werden.9
- Integrierte Studiengänge: Bieten eine deutsche und eine ausländische Hochschule gemeinsam einen Studiengang an, dessen Abschnitte aufeinander aufbauen und abwechselnd an beiden Hochschulen stattfinden, gilt die Jahresgrenze nicht.9
- Kurze abgeschlossene Studiengänge: In sich abgeschlossene Studiengänge außerhalb der EU, die regulär höchstens ein Jahr dauern, können ebenfalls gefördert werden.8
Für den klassischen Weg „Abitur, dann vier Jahre Bachelor ausschließlich an einem US-College” heißt das: Über die gesamte Dauer ist er in der Regel nicht BAföG-förderfähig.
Wird ein Auslandsabschnitt gefördert, gibt es nach bafög.de unter anderem:8
- Studiengebühren: notwendige Gebühren in der Regel bis zu 5.600 Euro, für höchstens ein Jahr
- Reisekosten: außerhalb Europas je 500 Euro für Hin- und Rückreise
- Auslandszuschläge: je nach Land unterschiedlich hohe Zuschläge für die Lebenshaltungskosten
Hinzu kommen zusätzliche Kosten für die Krankenversicherung bis zur Höhe des Krankenversicherungszuschlags.7 Für die USA ist bundesweit das Amt für Ausbildungsförderung beim Studierendenwerk Hamburg zuständig, unabhängig vom Bundesland; nötig ist ein gesonderter Antrag.11 Ob und wie ein Sportstipendium dabei angerechnet wird, frag vor dem Antrag direkt dort nach.
Gut zu wissen: Eine BAföG-Reform ist im Bundestag in Beratung (erste Lesung am 15. Oktober 2026).12 Dieser Artikel gibt das geltende Recht wieder. Was bei einer Kürzung oder Streichung des Sportstipendiums selbst gilt, liest Du im Artikel US-Sportstipendium gekürzt oder gestrichen.
Deine Checkliste vor der Zusage
- Team-Kalender erfragen: Welche Termine in Sommer- und Winterpause sind verpflichtend, welche freiwillig?
- Freie Zeit durchrechnen: Kann Euer Kind pro Studienjahr mehr als die Hälfte der ausbildungsfreien Zeit zu Hause wohnen?
- Familienkasse informieren: Studienbeginn in den USA unverzüglich melden.
- Belege sammeln: Aufenthalte in Deutschland je Studienjahr dokumentieren.
- Kinderfreibetrag prüfen lassen: Falls das Kindergeld wegfällt, mit einer Steuerberaterin oder einem Steuerberater klären.
- BAföG realistisch einordnen: Für einen vierjährigen Bachelor ausschließlich am US-College in der Regel nicht einplanen.
Häufige Fragen
Häufige Fragen
Bekommen wir Kindergeld, wenn unser Kind in den USA studiert?
Das ist möglich, solange Euer Kind volljährig ist, das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, studiert und seinen Wohnsitz in Deutschland behält. Weil die USA weder zur EU noch zum EWR gehören, entscheidet dieser Wohnsitz. Nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs muss das Kind dafür in der Regel mehr als die Hälfte der ausbildungsfreien Zeit im Elternhaus wohnen.
Fällt das Kindergeld durch ein US-Sportstipendium weg?
Das Stipendium als solches ist kein Grund für einen Wegfall: Während einer erstmaligen Ausbildung kennt das Gesetz keine Einkommensgrenze für das Kind. Entscheidend ist der Wohnsitz in Deutschland. Fallen Training oder Wettkämpfe in die Semesterferien, kann das Heimreisen verkürzen; wie solche Pflichttermine bei der Wohnsitzfrage zählen, hat der Bundesfinanzhof bisher nicht entschieden.
Was passiert steuerlich, wenn das Kindergeld wegfällt?
Dann kann bei der Einkommensteuer ein Kinderfreibetrag abgezogen werden, darauf weist der Bundesfinanzhof ausdrücklich hin. Für Kinder mit Wohnsitz in den USA gilt nach der Ländergruppeneinteilung des Bundesfinanzministeriums der volle Betrag. Das ist keine monatliche Zahlung, sondern wirkt über die Steuererklärung; wie stark, hängt von Eurem Einkommen ab.
Gibt es BAföG für ein komplettes Studium in den USA?
Im Regelfall nicht über die gesamte Dauer. Ein vollständiges Auslandsstudium fördert das BAföG regulär in der EU und der Schweiz. Für die USA gibt es Förderung vor allem für einen Auslandsabschnitt aus einem deutschen Studium, grundsätzlich bis zu einem Jahr, und für integrierte Studiengänge einer deutschen und einer ausländischen Hochschule.
Müssen wir der Familienkasse das Studium in den USA melden?
Ja. Wer Kindergeld bezieht, muss Änderungen, die für den Anspruch wichtig sind, der zuständigen Familienkasse unverzüglich mitteilen. Ein Studienbeginn im Ausland gehört dazu. Haltet außerdem fest, wann Euer Kind in jedem Studienjahr in Deutschland gewohnt hat, denn die Familienkasse prüft die tatsächlichen Verhältnisse und nicht Eure Absichten.
Hol Dir den kompletten Fahrplan — direkt per E-Mail
Welche Liga passt, welche Nachweise Dein Kind braucht, wie die Eligibility abläuft und was der Weg ehrlich kostet: In unserem kostenlosen Starter-Leitfaden fürs US-College findest Du den ganzen Weg kompakt erklärt — inklusive Zeitplan, ehrlicher Kostenaufstellung und einer fertigen englischen Coach-Mail-Vorlage. Trag Dich in die Gründungs-Warteliste ein — den Leitfaden bekommst Du nach Bestätigung Deiner E-Mail-Adresse als PDF.
RosterRocket.ai startet 2027 als Werkzeug, mit dem Athleten ab 16 ihren Recruiting-Weg selbst und wie ein Profi angehen — ohne vierstellige Agentur-Honorare.* Als Founding-Member sicherst Du Dir zum Start 90 Tage gratis, danach voraussichtlich 29 €/Monat (Endpreis), jederzeit kündbar.
* Geplanter Endpreis zum Launch 2027, Änderungen vorbehalten. Vergleich „vierstellige Agentur-Honorare": Marktrecherche zu klassischen DACH-Vermittlungsagenturen, einmalige Honorare 3.150–12.500 € (Stand 2026).
RosterRocket.ai ist ein Werkzeug, keine Agentur und keine Steuer- oder Rechtsberatung: Wir prüfen keine Ansprüche auf Kindergeld oder BAföG und geben keine Zusagen zu Stipendien oder Kaderplätzen. Geplant sind 29 € pro Monat, die ersten 90 Tage gratis, monatlich kündbar; Start 2027, Nutzung ab 16 Jahren.
Über den Autor: Bernd Gronemann ist Gründer von RosterRocket.ai und baut ein Werkzeug, mit dem deutschsprachige Athlet:innen ihren US-College-Weg selbstbestimmt organisieren. Die Idee entstand aus eigener Recruiting-Praxis mit seinem Sohn (die ganze Story). Stand: 18. Oktober 2026. Dieser Artikel ist eine allgemeine Orientierung für Familien mit Wohnsitz in Deutschland, keine Steuer- oder Rechtsberatung; für Österreich und die Schweiz gelten andere Regeln. Über den konkreten Anspruch entscheiden zunächst die Familienkasse und das zuständige Auslands-BAföG-Amt; ihre Bescheide können rechtlich überprüft werden. Bei Unsicherheit hilft eine Steuerberaterin oder ein Steuerberater.
Quellen
- § 32 Abs. 4 EStG (gesetze-im-internet.de) (Kind ab 18, das das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet hat und „für einen Beruf ausgebildet wird”; nach erstmaliger Berufsausbildung/Erststudium nur ohne Erwerbstätigkeit — unschädlich bis 20 Stunden regelmäßige Wochenarbeitszeit, Ausbildungsdienstverhältnis oder geringfügige Beschäftigung; abgerufen 18. Oktober 2026)
- § 63 Abs. 1 Satz 6 EStG (gesetze-im-internet.de) (Kinder ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Inland, in einem EU-Mitgliedstaat oder EWR-Staat werden nicht berücksichtigt, mit Ausnahme für Haushalte bestimmter Berechtigter; abgerufen 18. Oktober 2026)
- Bundesfinanzhof, Urteil vom 21. Juni 2023, III R 11/21 — Kindergeld für ein in Australien studierendes Kind (Leitsätze: Wohnsitz bleibt bei Auslandsstudium über ein Jahr nur, wenn die elterliche Wohnung „mehr als die Hälfte der ausbildungsfreien Zeit” genutzt wird; Berechnung im Regelfall nach Studienjahr; Aufgabe des Wohnsitzes ggf. schon während des Studienjahres; Rz. 2: Kinderfreibetrag nach § 32 Abs. 6 Satz 4 EStG kann abgezogen werden; abgerufen 18. Oktober 2026)
- Bundesfinanzhof, Urteil vom 25. September 2014, III R 10/14 (Leitsätze: Wohnsitz im Elternhaus bleibt bei mehrjährigem Auslandsaufenthalt nur bei Nutzung in den ausbildungsfreien Zeiten; kurze Besuche von zwei bis drei Wochen pro Jahr reichen regelmäßig nicht; maßgeblich sind die tatsächlichen Verhältnisse ohne Rücksicht auf subjektive Momente; Rz. 13: Anwesenheitsobliegenheiten wie Seminar-/Hausarbeiten und Prüfungsvorbereitungen; abgerufen 18. Oktober 2026)
- Bundesfinanzhof, Urteil vom 20. Februar 2025, III R 32/23 — Kindergeld für ein im außereuropäischen Ausland studierendes Kind (Leitsätze: Übergangszeiten bis zu vier Monaten nach vorherigem Auslandsaufenthalt/Freiwilligendienst und nicht eindeutig zuordenbare Semesterpausen werden dem folgenden Studienjahr zugerechnet; Rz. 4: Wohnsitzaufgabe erst mit Auszug oder Abreise; Rz. 12: Monatsprinzip; Rz. 13: Anwesenheitsobliegenheiten am Studienort zugunsten der Eltern berücksichtigen; abgerufen 18. Oktober 2026)
- § 68 Abs. 1 EStG (gesetze-im-internet.de) (anspruchsrelevante Änderungen sind „unverzüglich der zuständigen Familienkasse mitzuteilen”; abgerufen 18. Oktober 2026)
- Deutsches Studierendenwerk — BAföG im Ausland (vollständiges Studium förderfähig innerhalb der EU oder der Schweiz; integrierter Studiengang deutscher und ausländischer Hochschulen; Krankenversicherungskosten bis zur Höhe des Krankenversicherungszuschlags nach § 13a BAföG; gesonderter Antrag bei einem der Auslands-BAföG-Ämter; abgerufen 18. Oktober 2026)
- bafög.de (BMFTR) — Europa oder der Rest der Welt: Mit dem BAföG ins Ausland (Stand der Seite: Juli 2024; außerhalb der EU „bis zu einem Jahr lang”; bis zu einjährige, in sich abgeschlossene Studiengänge in Drittstaaten; Studiengebühren bis 5.600 Euro für höchstens ein Jahr; Reisekosten außerhalb Europas je 500 Euro; länderabhängige Auslandszuschläge; Voraussetzung grundsätzliche Förderberechtigung; abgerufen 18. Oktober 2026)
- § 16 BAföG (gesetze-im-internet.de) (Abs. 1: Förderung im Ausland nach § 5 Abs. 2 Nr. 1 „längstens für die Dauer eines Jahres”; Abs. 2: Verlängerung um bis zu drei weitere Semester bei besonderer Bedeutung an einer einer inländischen Hochschule gleichwertigen Ausbildungsstätte; Abs. 3: keine zeitliche Begrenzung für § 5 Abs. 2 Nr. 2 und 3; ergänzend § 5 Abs. 2 BAföG: Nr. 2 grenzüberschreitende Zusammenarbeit deutscher und ausländischer Ausbildungsstätten, Nr. 3 EU-Mitgliedstaaten und Schweiz; abgerufen 18. Oktober 2026)
- BMF-Schreiben vom 2. Dezember 2025 — Berücksichtigung ausländischer Verhältnisse, Ländergruppeneinteilung ab VZ 2025 (Wiedergabe NWB) (Vereinigte Staaten in Ländergruppe 1, Beträge u. a. nach § 32 Abs. 6 Satz 4 EStG „in voller Höhe”; abgerufen 18. Oktober 2026)
- Studierendenwerk Hamburg — BAföG für das Ausland: Die USA (Amt für Ausbildungsförderung im Studierendenwerk Hamburg ist für Ausbildungen in den USA zuständig, unabhängig vom Bundesland; abgerufen 18. Oktober 2026)
- Deutscher Bundestag — Textarchiv KW 42/2026: 30. BAföG-Änderungsgesetz (erste Lesung am 15. Oktober 2026, Überweisung an die Ausschüsse; noch nicht geltendes Recht; abgerufen 18. Oktober 2026)
Gründer von RosterRocket.ai. Schreibt über US-College-Recruiting für Athleten ab 16 — praxisnah für Familien, die den Prozess selbst organisieren möchten. Quellen zu NCAA-Regularien immer verlinkt.
